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Die Kanzlei ZIMMERs ist spezialisiert auf grenzüberschreitende Streitfälle zwischen England und Kontinentaleuropa – insbesondere Deutschland.

Wir sind ein junges, dynamisches Unternehmen mit umfassender Erfahrung. Wir haben in der Vergangenheit bewiesen, dass wir Sie bis zu den höchsten Gerichten begleiten und wenn es sein muss, sogar das Gesetz ändern.

Entscheidung [2003] QB 728; [2002] EWCA Civ. 158 92, 205–6, 226–7

Das Berufunsgericht entschied mit einer Mehrheit, dass Teil II des Asylgesetzes von 1999, welches eine Strafe für unbefugte Einwanderer in Großbritannien vorsah, nicht mit Art. 6 und Protokoll 1 Art. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist.


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